Jugendsparkonto Epargne Jeunesse
Mit dem Jugendsparkonto können Sie für Ihre Kinder und Enkelkinder bis zu deren Volljährigkeit ein Sparguthaben zu einem äusserst vorteilhaften Zinssatz aufbauen.
Aufbau eines Sparguthabens zum Vorzugszinssatz
Kapitalbildung für die Zukunft Ihrer Kinder
Kostenlose Kontoführung
Ersparnisse in CHF, EUR oder USD
Das Wesentliche
Bereiten Sie die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder oder Enkelkinder vor
Mit einem Jugendsparkonto Epargne Jeunesse können Sie für Ihre Kinder, Enkelkinder, Patenkinder usw. ein sicheres Kapital ansparen, das diese nach Erreichen der Volljährigkeit für ihre eigenen Projekte verwenden können. Einzahlungen auf das Jugendsparkonto Ihrer Kinder sind ganz einfach. Sie können dazu Ihr Netbanking benutzen oder die BCGE-Einzahlungskarte verwenden. Wann die Einzahlungen erfolgen, bestimmen Sie selbst. Beachten Sie bitte, dass ein Jugendsparkonto im Netbanking lediglich eingesehen werden kann.Dieses Konto können Sie in einer unserer Filialen eröffnen.
Bei Volljährigkeit wird das Konto automatisch und gebührenfrei in ein Sparkonto BCGE Epargne (CHF) oder ein Epargne Classic (EUR/USD/CNY/GBP) umgewandelt. Die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber kann danach darauf zugreifen, um geplante Projekte zu finanzieren.
Angebot «Neugeborene» 1
Sorgen Sie schon heute für die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder oder Enkelkinder unter 2 Jahren vor, indem Sie ein Jugendsparkonto Epargne Jeunesse für sie eröffnen. Als Willkommensgeschenk erhalten sie von uns eine Einlage von CHF 20.
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1 Nur ein Angebot pro Kind und unter der Voraussetzung, dass eine Ersteinlage von CHF 200.– auf das Konto der minderjährigen Person erfolgt ist.
Kostenlose Kontoführung
Für das Jugendsparkonto Epargne Jeunesse fallen keinerlei Kontoführungsgebühren an. Einzahlungen sind ebenfalls gebührenfrei.
Online-Abfrage des Guthabens
Mit einem Netbanking-Zugang (nur zur Kontoabfrage) können Sie die Entwicklung des Kontoguthabens jederzeit kostenlos verfolgen.
Weitere Informationen
Einlagensicherung
Sparguthaben sind gemäss den Bestimmungen der Einlagensicherung geschützt.
Konditionen
- Für Kinder von der Geburt bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
- Nur eine Kontoinhaberin bzw. ein Kontoinhaber
- Das Guthaben bleibt bis zur Volljährigkeit der Inhaberin bzw. des Inhabers gesperrt
- Rückzugslimite CHF 50 000 pro Jahr; bei höheren Beträgen Kündigungsfrist von 31 Tagen
Weitere Informationen finden Sie auch unter
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