Weitergabe des Vermögens
Ob Sie die Weitergabe Ihres Vermögens an Ihre Nachkommen planen oder sich auf eine Erbschaft vorbereiten möchten, die BCGE ist für Sie da.
Analyse approfondie de votre situation
Définition de vos attentes et besoins
Mise en place d’une solution sur mesure
Accompagnement personnalisé par nos experts dans vos démarches
Neuerungen 2023
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das neue Erbrecht. Die frei verfügbare Quote, d. h. der Teil des Vermögens, der an eine vom Erblasser bestimmte Person vererbt werden kann, wurde erhöht. Es ist daher ratsam, Ihr Testament überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass es auch nach Einführung der neuen Regelung immer noch Ihren Wünschen entspricht.
Wir beraten Sie gerne zu den folgenden Themen:
Eine Immobilie oder ein Sammlerstück zu bewerten ist immer recht schwierig. Diese Gegenstände sind jedoch Teil der Erbmasse und müssen gemäss dem Gesetz und Ihren Wünschen unter Ihren Erben aufgeteilt werden.
Nach dem neuen Gesetz wir jeder Fall anders gehandhabt. Ob besonderer Güterstand, Konkubinat, Patchwork-Familie oder eine laufende Scheidung, unsere Expertinnen und Experten führen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Analyse durch.
Je nach Verwandtschaftsgrad, Kanton, Wohnsitzland oder sogar Standort des zu vererbenden Vermögens kann die Steuer zwischen 0 und mehr als 50 % betragen. Um das Kapital zu schützen, können bereits im Vorfeld bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Unser Expertenteam steht Ihnen für ein Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung.
Um den Nachlass planen zu können und die jeweiligen Wünsche abzuklären, ist ein transparenter Austausch mit den künftigen Erbinnen und Erben von grösster Bedeutung.
Eine der grössten Herausforderungen für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Übergabe ihres Unternehmens an eine Nachfolgerin oder an einen externen Käufer. Die entsprechende Planung sollte bereits mehrere Jahre vor Übertragung der Firma in Angriff genommen werden.
Einige weitere Beispiele:
Um die Aufteilung des Vermögens unter den einzelnen Familienmitgliedern und Verwandten genau festzulegen, sollte dieses Dokument mit grösster Sorgfalt vorbereitet und bei einer Vertrauensperson, einem Anwalt oder einem Notar hinterlegt werden.
Falls im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde, ist der Staat für die Wahrung der Interessen einer Person verantwortlich. Bei Verlust der Urteilsfähigkeit wird zu diesem Zweck von der Vormundschaftsbehörde eine Drittperson oder eine Organisation mit der Verwaltung des gesamten Vermögens beauftragt. Möchte jemand verhindern, dass eine unbekannte Person diese Aufgabe übernimmt, kann auch eine nahestehende oder eigens dafür benannte Person damit betraut werden. In diesem Fall muss unbedingt ein Vorsorgeauftrag verfasst werden.
Ein Erbvertrag bietet in der Regel mehr Flexibilität als ein Testament. Um als gültig anerkannt zu werden, müssen alle gesetzlichen (und volljährigen) Erbberechtigten den Vertrag unterzeichnen.
Im Falle einer Schenkung geht das Eigentum an einem Gegenstand zu Lebzeiten des Schenkers ohne Gegenleistung auf eine andere Person über. Dabei muss jedoch der gesetzliche Pflichtteil beachtet werden.
Es ist möglich, einen Teil seines Vermögens schon zu Lebzeiten an die gesetzlichen Erbinnen und Erben im Rahmen ihres künftigen Erbteils zu übertragen. So können Eltern zum Beispiel ihr Haus ihrer Tochter oder ihrem Sohn vererben. Allerdings muss die begünstigte Person den Erbvorbezug bei Tod des Erblassers wieder «einbringen», sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dadurch soll sichergestellt werden, dass allen Erbberechtigten die gleichen Rechte zukommen.
Tarification
Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen für spezifische Fragen jederzeit zur Verfügung.
- Der erste Termin (zur Erfassung der wichtigsten Informationen) ist unverbindlich und kostenlos.
- Die Gebühren werden anhand der Komplexität der jeweiligen Anfrage berechnet und können zwischen CHF 250.– und CHF 4500.– betragen.
- Detaillierte Informationen finden Sie im nachfolgenden Produktblatt.
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