Schutz der Bankeinlagen

Einlagen bei der BCGE sind im Rahmen des schweizerischen Einlagensicherungssystems geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bankkunde – egal ob natürliche oder juristische Person – seinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland hat. Nachstehend erläutern wir Ihnen in groben Zügen die Hauptpunkte dieses Systems.

Schutz der Bankeinlagen

Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat-und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt.

Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100 000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt.
esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser.
Guthaben bei Banque Cantonale de Genève sind durch die Einlagensicherung gesichert.
Detaillierte Informationen auf www.esisuisse.ch