Aktionäre & Investoren

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Stand 02. Juni 2023

Kurs der BCGE-Aktie

CHF 199.5

Gehandeltes Volumen

439 Aktien

Tickersymbol der BCGE-Aktie (Börsenkürzel)

    Börsenkotierung: SIX Swiss Exchange
    Reuters: BCGE.S
    Bloomberg: BCGE SW
    Telekurs: BCGE
    Valoren-Nr.: 35 049 471
    ISIN-Nummer: CH0350494719

Historischer Kursverlauf

Höchst-/Tiefstkurse in CHF 2012 2013 2014 2015 2016 2017* 2018 2019 2020 2021 2022
Höchster Kurs
213.00
259.75
234.90
261.75
298.00
163.90
197.50
204.00
204.00
175.00
182.00
Tiefster Kurs
194.50
204.00
208.00
214.00
258.25
147.60
162.00
192.00
157.00
153.00
159.00
Schlusskurs
  
  
  
  
  
  
  
    
161.00
179.50

Dividende - Dividendenausschüttung

  % des Nennwerts Bruttobetrag Abzgl. 35 % Verrechnungssteuer Nettobetrag
8. Mai
2023 ***
8.3 %

2.7 %
CHF 4.15 **

CHF 1.35
CHF 1.4525

n.a.
CHF 4.0475
13. Mai
2022
6.8 %

2.2 %
CHF 3.40

CHF 1.10
CHF 1.19

n.a.
CHF 3.31
7. Mai
2021
5.6%

1.9%
CHF 2.80

CHF 0.95
CHF 0.98

n.a.

CHF 2.77
12. Mai
2020
5.6%

1.9%
CHF 2.80

CHF 0.95
CHF 0.98

n.a.

CHF 2.77
7. Mai
2019
6.8%
CHF 3.40
CHF 1.19
CHF 2.21
9. Mai
2018
5.8%
CHF 2.90
CHF 1.015
CHF 1.885
2. Mai
2017*
  5.50%
CHF 2.75
CHF 0.9625
CHF 1.78
3. Mai
2016
5.50%
CHF 5.50
CHF 1.925
CHF 3.575
28. April
2015
5%
CHF 5.-
CHF 1.75
CHF 3.25
8. Mai
2014
4.50%
CHF 4.50
CHF 1.575
CHF 2.925
3. Mai
2013
4.50%
CHF 4.50
CHF 1.575
CHF 2.925

* Die Einheitsnamenaktie wurde 2017 eingeführt und ihr Nennwert halbiert.

** Die Dividende von CHF 5.50 setzt sich aus einer ordentlichen Dividende von CHF 4.15 pro Aktie sowie einem zusätzlichen Betrag von CHF 1.35 pro Aktie aus den Kapitalreserven zusammen.

*** Ex-Dividenden-Datum 04.05.2023 / Stichtag (Record Date) 05.05.2023


Aktionariat

Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 50: CHF 7 200 000


Verteilung der BCGE-Aktien
Die Schweizerische Bankiervereinigung stellt Ihnen eine Informationsbroschüre über besondere Risiken im Effektenhandel bereit.
Die Generalversammlung 2024 wird am 23. April 2024 stattfinden.

Die Aktionärinnen und Aktionäre der BCGE haben an der Generalversammlung vom 26. April 2016 die notwendigen Statutenänderungen zwecks Einführung einer Einheitsnamenaktie genehmigt. Nach der Ratifizierung durch den Grossen Rat sind die neuen Statuten am 28. Januar 2017 in Kraft getreten.

Jede kotierte Inhaberaktie mit einem Nennwert von CHF 100 wurde in zwei Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 50 umgewandelt. Die nicht kotierten Namenaktien des Typs A und B mit einem Nennwert von CHF 50 wurden ebenfalls in neue Namenaktien (im Verhältnis 1:1) umgewandelt. Jede neue Namenaktie berechtigt zu einer Stimme. Die Kotierung der neuen Namenaktien wurde von der SIX Swiss Exchange genehmigt.

 

Änderung des Gesetzes über die Banque Cantonale de Genève

Das am 1. April 2016 in Kraft getretene Gesetz über die Banque Cantonale de Genève («Loi sur la Banque Cantonale de Genève», LBCGe) sieht neu die Aufteilung des Kapitals der Bank in Namenaktien mit dem gleichen Nennwert vor, wobei jede Aktie zu einer Stimme berechtigt. Am 26. April 2016 genehmigte die Generalversammlung der BCGE-Aktionäre die Änderungen der Bankstatuten, um die entsprechende Änderung des LBCGe zu ermöglichen. Die neuen Statuten legen den Nennwert der Namenaktie auf CHF 50 fest.

Die Statutenänderungen wurden von der FINMA formell genehmigt und vom Grossen Rat der Republik und des Kantons Genf ratifiziert. Mit ihrem Inkrafttreten am 28. Januar 2017 konnte dann zur eigentlichen Umwandlung der Aktien übergegangen werden. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die Einführung einer Einheitsaktie eine höhere Liquidität und Attraktivität des Titels auf dem Kapitalmarkt sowie eine bessere Transparenz des Aktionariats bezweckt. Zudem sollen Inhabertitel in Antizipation der Weiterentwicklung des Schweizer Rechts abgeschafft und die Anpassung an die neuen gesetzlichen Anforderungen vereinfacht werden.


Automatische Umwandlung der Aktien

Die drei Aktienkategorien wurden durch eine einzige Kategorie von an der SIX Swiss Exchange kotierten Einheitsnamenaktien ersetzt. Diese Umwandlung erfolgte automatisch ohne Handlungsbedarf seitens der Aktionärinnen und Aktionäre.
Jede Inhaberaktie mit einem Nennwert von CHF 100 wurde in zwei Einheitsnamenaktien mit einem Nennwert von je CHF 50 umgewandelt. Die nicht kotierten Namenaktien des Typs A und B mit einem Nennwert von je CHF 50 wurden durch die neuen Einheitsnamenaktien ersetzt.
Die Umwandlung der Aktien und der erste Handelstag der Einheits-Namensaktie fanden am 2. Februar 2017 statt. Die Umwandlung der Aktien erfolgt durch die Zürcher Kantonalbank. Nach der Umwandlung blieb das Aktienkapital der Banque Cantonale de Genève unverändert bei CHF 360'000'000 und bestand aus 7'200'000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 50.


Massnahmen der Aktionärinnen und Aktionäre

Für Inhaberinnen und Inhaber von Inhaberaktien oder Namenaktien des Typs A oder B, die ihre Aktien in einem offenen Depot bei einer Bank hinterlegt haben, erfolgte die Umwandlung in neue Einheitsnamenaktien automatisch. Dagegen müssen Inhaberinnen und Inhaber von Inhaberaktien, die ihre Titel zuhause oder in einem Safe aufbewahren, diese Aktien zwecks Umwandlung in neue Einheitsnamenaktien unverzüglich ihrer Bank übergeben. Aktionärinnen und Aktionäre, die in der Folge Namenaktien in Form von Bucheffekten einer anderen Gesellschaft halten oder erwerben, die auf einem Wertschriftendepot der BCGE hinterlegt sind, werden im Übrigen automatisch ins Aktienregister der anderen Gesellschaft eingetragen.
 

Vorgängige Eintragung ins Aktienregister für die Teilnahme an der Generalversammlung

Das Schweizerische Obligationenrecht sieht eine Sonderregelung für Namenaktien vor: Nur im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionärinnen und Aktionäre sind berechtigt, das Stimmrecht und die mit der Aktie verknüpften Rechte auszuüben. Ist eine Aktionärin oder ein Aktionär nicht eingetragen, werden ihre bzw. seine Gesellschaftsrechte ausgesetzt, und sie bzw. er kann nicht an der Generalversammlung der Gesellschaft teilnehmen.

Zur Berechtigung der Teilnahme an der Generalversammlung, müssen die Aktionärinnen und Aktionäre die Eintragung ins Aktienregister der Bank beantragen. Dieser Antrag erfolgt mittels eines von der Bank zur Verfügung gestellten Formulars.

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