Hypothekendarlehen für einen Kauf auf Leibrentenbasis
Für einen zukünftigen Haupt- oder Zweitwohnsitz
Tieferer Kaufpreis
Verbesserung der Einkünfte
Wahl der Hypothekenart
Das Wesentliche
Die Banque Cantonale de Genève kann Sie bei der Finanzierung eines Kaufs auf Leibrentenbasis, d. h. beim Erwerb einer Wohnimmobilie (Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus), unterstützen. Bei einem Kauf auf Leibrentenbasis wird der Kaufpreis durch die Gewährung des Wohnrechts an den Verkäufer und die Zahlung einer Anzahlung (eines sogenannten Bouquets) beglichen, wobei die BCGE maximal 80 % dieser Summe finanziert. Dies gilt jedoch nicht für Käufe auf Leibrentenbasis in Form einer Rente.
Das Angebot der BCGE
Bei einem Kauf auf Leibrentenbasis kann:
- der Käufer die Immobilie zu einem günstigeren Preis erwerben und muss sich nicht fragen, wie lange er eine Rente zu bezahlen hat, d. h. wie hoch der effektive Kaufpreis letztlich ausfallen wird.
- der Verkäufer weiter in seinem Haus wohnen und das erhaltene Kapital (das bezahlte Bouquet) nutzen. So kann er es etwa bei einem Anbieter seiner Wahl vollständig oder teilweise in eine lebenslange Rente umwandeln lassen, wodurch er vor einer möglichen Insolvenz des privaten Käufers geschützt ist.
Die BCGE finanziert keine Käufe auf Leibrentenbasis, bei denen sich der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer anstelle des Bouquets eine Rente zu zahlen.