Freizügigkeitsdepot
Ein Freizügigkeitsdepot ermöglicht es Ihnen, Ihr gesamtes Pensionskassenguthaben (2. Säule) oder einen Teil davon in Synchrony LPP-Fonds anzulegen.
Kostenlose Kontoführung
Nutzung von Marktchancen
Auswahl einer Anlagestrategie in Übereinstimmung mit Ihrem Risikoprofil
Anlage unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Altersvorsorge (BVV 2)
Das Wesentliche
Ein zusätzliches Anlageinstrument
Ein Freizügigkeitsdepot ermöglicht es Ihnen, Ihr gesamtes Pensionskassenguthaben (2. Säule) oder einen Teil davon in Synchrony LPP-Fonds anzulegen und erhöht somit die Ertragsaussichten Ihres Guthabens.
Synchrony LPP-Fonds
Die Multi-Manager-Fonds Synchrony LPP zielen darauf ab, ein möglichst konstantes Kapitalwachstum zu erreichen, bei gleichzeitiger Risikobegrenzung durch optimale Diversifizierung – je nach Profil. Die Fonds werden von Expertinnen und Experten betreut, die die Performance der getätigten Anlagen und die Entwicklung der Finanzmärkte auf täglicher Basis genau verfolgen. Allerdings ist es nicht möglich, Ihr Freizügigkeitsguthaben im Synchrony LPP 80-Fonds anzulegen.
Performancevergleich seit 2013
Diese Grafik dient nur zu Informationszwecken. Die Informationen stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die Performance in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Es obliegt den Anlegerinnen und Anlegern sicherzustellen, dass sie nicht gegen in ihrer Gerichtsbarkeit geltende Vorschriften verstossen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Zudem müssen sie zuvor die produktspezifischen Dokumente eingesehen haben.
Weitere Informationen
Das Freizügigkeitsdepot richtet sich an Personen mit einem Zeithorizont von mindestens 3 Jahren. Nach Erreichen des AHV-Rentenalters können die Synchrony LPP-Fonds auf einem Konto unter Eigenverwaltung beibehalten werden.
Besteuerung
Solange Ihr Freizügigkeitsguthaben der 2. Säule untersteht, ist es von der Vermögenssteuer befreit. Nach Bezug wird es zu einem reduzierten Satz besteuert.
Bezug
Der Bezug kann frühestens 5 Jahre vor Erreichen des gesetzlichen AHV-Rentenalters erfolgen. Ein Vorbezug ist nur unter bestimmten Umständen möglich:
- Finanzierung Ihres Hauptwohnsitzes (alle 5 Jahre möglich)
- Definitiver Wegzug aus der Schweiz. Es gelten Einschränkungen für Mitgliedsländer der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen.
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Das Vorsorgeguthaben entspricht weniger als einem Jahresbeitrag an die berufliche Vorsorge
- Bezug einer vollen Invalidenrente (mind. 70 %)
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