SEPA-Lastschrift für Zahlungspflichtige (SEPA Direct Debit)

SEPA-Lastschrift für Zahlungspflichtige (SEPA Direct Debit)

SEPA steht für Single Euro Payments Area. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie Ihre Rechnungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums einfach und automatisch bezahlen.

Einfache und sichere Lösung für Ihre einmaligen oder wiederkehrenden Lastschriften in Euro
Einfaches und schnelles Bezahlen innerhalb des SEPA-Raums
Mögliches Widerrufsrecht

Das Wesentliche

Mit Unterzeichnung des SEPA-Basislastschrift-Mandats ermächtigen Sie den Zahlungsempfänger, die fälligen Beträge über die BCGE von Ihrem Konto einzuziehen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit erlaubt die BCGE SEPA-Lastschriften nur auf der Grundlage eines Originals des ordnungsgemäss unterschriebenen SEPA-Mandats. Zudem müssen Sie zuerst das Anmeldeformular für das SEPA-Basislastschriftverfahren unterschreiben, um daran teilnehmen zu können.
Sie haben ein Widerspruchsrecht von 8 Wochen / 56 Kalendertagen ab Einzugsdatum, ohne Angabe von Gründen. Im Falle einer nicht autorisierten Lastschrift kann das Widerspruchsrecht bis zu 13 Monate nach Einzugsdatum beansprucht werden.



Weitere Informationen

Voraussetzungen

Um das SEPA-Lastschriftverfahren für Zahlungspflichtige nutzen zu können, müssen zuerst die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen über ein Konto in CHF oder EUR bei der BCGE verfügen
  • Sie haben das Anmeldeformular für das SEPA-Basislastschriftverfahren unterschrieben
  • Sie haben das SEPA-Basislastschrift-Mandat unterschrieben und das Original bei der BCGE hinterlegt 


Funktionsweise

  1. Sie verfügen über ein Konto bei der BCGE. Sie unterschreiben das Anmeldeformular zur Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren für Zahlungspflichtige.
  2. Sie melden sich für eine Dienstleistung Ihres Zahlungsempfängers an, der Ihnen ein SEPA-Basislastschrift-Mandat als Zahlungsmittel zukommen lässt.
  3. Sie schicken dem Zahlungsempfänger das unterschriebene Mandat zurück.
  4. Ein unterschriebenes Original des Mandats muss der BCGE übergeben werden, um Einzüge dieses Zahlungsempfängers zu autorisieren.
  5. Der Zahlungsempfänger informiert Sie über den nächsten Einzug, z. B. in Form einer Rechnung.
  6. Der Zahlungsempfänger übermittelt seinem Finanzinstitut den Einzugsauftrag mit allen im SEPA-Mandat enthaltenen Informationen.
  7. Die Bank des Zahlungsempfängers übermittelt den Einzugsauftrag an die BCGE.
  8. Die BCGE belastet Ihr Konto, nachdem sie die Gültigkeit der im SEPA-Basislastschrift-Mandat angegebenen Informationen überprüft hat.
  9. Das BCGE-Konto wird mit dem Einzugsbetrag belastet, welcher dem Konto bei der Bank des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird.
  10. Der Betrag wird dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.
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