2. Säule

Bei zeitweisem Unterbruch oder Ende der Erwerbstätigkeit, z. B. infolge eines beruflichen Wechsels oder eines Auslandsaufenthaltes, muss Ihr Guthaben aus der 2. Säule bis zum Moment seiner Überweisung an einen neue Pensionskasse geschützt bleiben. Die BCGE kann Ihnen verschiedenen Alternativen zum optimalen Schutz sowie zusätzliche Renditemöglichkeiten anbieten.

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