Eigentümerkredit
Profitieren Sie von einem attraktiven Zinssatz von 5.20 % zur Realisierung eines Projektes, das Ihnen am Herzen liegt.
Ein Vorzugszinssatz von 5.20%
Die geleisteten Zinszahlungen können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden
Eine Finanzierung mit Erlass der Restschuld im Todesfall
Die Auszahlung eines Cash-Bonus bei vollständiger Rückzahlung des Kredits am Ende der Laufzeit
Das Wesentliche
Finanzieren Sie Ihre Wünsche
Sie wollen ein Projekt verwirklichen oder eine Gelegenheit nutzen (Ferien, Fahrzeug usw.), verfügen derzeit aber nicht über genügend finanzielle Mittel? Als Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Immobilie in der Schweiz haben Sie mit dem Eigentümerkredit Zugang zu einer flexiblen Finanzierung zu einem Vorzugszinssatz.
Schnell und einfach
Um Sie bei der Verwirklichung Ihres Projekts optimal zu unterstützen, teilt Ihnen die BCGE spätestens 24 Stunden nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen mit, ob Ihnen der Kredit gewährt wird oder nicht.
Bonus am Ende der Laufzeit
Wenn Sie den Kredit am Ende der Laufzeit vollständig zurückzahlen, erhalten Sie von uns einen Cash-Bonus in Höhe von 1 % des Kreditbetrages (exkl. Zinsen).
Weitere Informationen
Konditionen
- Sie sind in der Schweiz wohnhaft
- Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Immobilie in der Schweiz (Schuldner/in muss im Grundbuch eingetragen sein)
- Mindestalter für die Kreditvergabe: 18 Jahre
- Betrag: mind. CHF 2 500.–, max. CHF 70 000.–
- Laufzeit: 6–60 Monate
- Vorzeitige Rückzahlung: keine Entschädigung fällig (ausser Bearbeitungskosten)
- Cash-Bonus: Bei Vertragsende kann die Kundin bzw. der Kunde innerhalb von 3 Monaten nach Zahlung der letzten Monatsrate einen Cash-Bonus in Höhe von 1 % des Kreditbetrags beantragen, sofern:
- keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist,
- der Lohn der Kundin bzw. des Kunden während der gesamten Laufzeit des Kredits in voller Höhe auf ein Konto bei der BCGE überwiesen wurde,
- kein Zahlungsverzug bei den Monatsraten des Privatkredits vorlag (keine Überziehung des Kontos während der gesamten Kreditlaufzeit),
- das Konto nicht überzogen wurde.
- Die Gewährung eines Kredits ist verboten, wenn er zu einer Überschuldung der Verbraucherin oder des Verbrauchers führt.
Widerrufsfrist
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) gewährt Kundinnen und Kunden eine 14-tägige Widerrufsfrist. Sofern die Kundin bzw. der Kunde bestätigt, keinen Gebrauch vom Widerrufsrecht gemacht zu haben, werden die Mittel ab dem 15. Tag freigegeben.