Freizügigkeitskonto

Freizügigkeitskonto

Ein Freizügigkeitskonto dient dem Schutz Ihres Vorsorgeguthabens aus der 2. Säule, wenn es nicht bei einer Pensionskasse deponiert ist.

Das Kapital ist von der Vermögenssteuer befreit
Das Kapital ist im Todesfall geschützt und wird gemäss Reglement an die Begünstigten ausgezahlt
Eine Zusatzversicherung Swisscanto Safe zur Absicherung im Todes oder Invaliditätsfall
 
Die Möglichkeit, das Guthaben für eine höhere Rendite in Synchrony LPP-Fonds anzulegen

Das Wesentliche

Legen Sie Ihr Guthaben der beruflichen Vorsorge an

Das Freizügigkeitskonto der BCGE ermöglicht es Ihnen, Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge gemäss den Bestimmungen der Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 3. Oktober 1994 (Freizügigkeitsverordnung, FZV) anzulegen.


Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen

Zur Verwaltung Ihres Freizügigkeitsguthabens können wir Ihnen zwei Lösungen anbieten:


Kapitalschutz

Im Todesfall ist Ihr Guthaben geschützt und wird gemäss Reglement an die Begünstigten ausgezahlt. Freizügigkeitsguthaben sind nicht pfändbar, solange sie im Rahmen der 2. Säule hinterlegt bleiben.


Versicherungsleistungen

Sie haben die Möglichkeit, eine reine Risikoversicherung Swisscanto Safe zur Absicherung im Todes- oder Invaliditätsfalls abzuschliessen.



Weitere Informationen

Ein Konto zum Schutz Ihres Guthabens

Das Freizügigkeitskonto dient dem Schutz des Vorsorgekapitals bis zur Überweisung an eine neue Pensionskasse. Das kann in den folgenden Fällen vorkommen:
  • Vorübergehender Unterbruch oder definitives Ende der Erwerbstätigkeit
  • Scheidungsverfahren
  • Wechsel des Arbeitgebers (Pensionskassenüberschuss)
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit


Bezugsbedingungen

Das Kapital auf einem Freizügigkeitskonto wird zu einem festen Zinssatz verzinst. Das Freizügigkeitsguthaben kann unter gewissen Umständen vorzeitig, aber frühestens 5 Jahre vor der Pensionierung, bezogen werden:
  • Finanzierung/Amortisierung eines Darlehens für den Hauptwohnsitz (alle 5 Jahre möglich)
  • Definitiver Wegzug aus der Schweiz. Es gelten Einschränkungen für Mitgliedsländer der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen.
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Bezug einer vollen Invalidenrente (ab 70 %)
  • Das Vorsorgeguthaben entspricht weniger als einem Jahresbeitrag an die berufliche Vorsorge
  • Tod des Versicherungsnehmers (Auszahlung des Guthabens an die Begünstigten)


Einlagensicherung

Freizügigkeitsguthaben sind im Rahmen der Einlagensicherung geschützt.
 
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