Fahrzeugkredit
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen und sofort dessen Eigentümerin bzw. Eigentümer werden wollen, dann ist der Fahrzeugkredit mit einem Zinssatz von 6.20 % die geeignete Lösung.
Ein Vorzugszinssatz von 6.20 %
Die geleisteten Zinszahlungen können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden
Eine Alternative zum Leasing
Die Auszahlung eines Cash-Bonus bei vollständiger Rückzahlung des Kredits am Ende der Laufzeit
Das Wesentliche
Finanzierung Ihres eigenen Fahrzeugs
Sie möchten Ihren Traumwagen kaufen, ihn individuell nach Ihren Wünschen ausstatten, frei über die gefahrenen Kilometer entscheiden und ihn jederzeit wieder verkaufen können? Dann ist der Fahrzeugkredit eine hervorragende Alternative zum Leasing und das zu einem vorteilhaften Zinssatz.
Schnell und einfach
Um Sie bei der Verwirklichung Ihres Projekts optimal zu unterstützen, teilt Ihnen die BCGE spätestens 24 Stunden nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen mit, ob Ihnen der Kredit gewährt wird oder nicht.
Bonus am Ende der Laufzeit
Wenn Sie den Kredit am Ende der Laufzeit vollständig zurückzahlen, erhalten Sie von uns einen Cash-Bonus in Höhe von 1 % des Kreditbetrages (exkl. Zinsen).
Weitere Informationen
Konditionen
- Kauf des Fahrzeugs bei einem Fachhändler, der mit der BCGE zusammenarbeitet, mit Auszahlung des Kredits direkt an die Garage nach Erhalt eines Nachweises (Angebot, Vertrag, Rechnung usw).
- Mindestalter für die Kreditvergabe: 18 Jahre
- Betrag: mind. CHF 2 500.–, max. CHF 70 000.–
- Laufzeit: 6–60 Monate
- Vorzeitige Rückzahlung: keine Entschädigung fällig (ausser Bearbeitungskosten)
- Cash-Bonus: Bei Vertragsende kann die Kundin bzw. der Kunde innerhalb von 3 Monaten nach Zahlung der letzten Monatsrate einen Cash-Bonus in Höhe von 1 % des Kreditbetrags beantragen, sofern:
- keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist,
- der Lohn der Kundin bzw. des Kunden während der gesamten Laufzeit des Kredits in voller Höhe auf ein Konto bei der BCGE überwiesen wurde,
- kein Zahlungsverzug bei den Monatsraten des Privatkredits vorlag (keine Überziehung des Kontos während der gesamten Kreditlaufzeit),
- das Konto nicht überzogen wurde.
- Die Gewährung eines Kredits ist verboten, wenn er zu einer Überschuldung der Verbraucherin oder des Verbrauchers führt.
Widerrufsfrist
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) gewährt Kundinnen und Kunden eine 14-tägige Widerrufsfrist. Sofern die Kundin bzw. der Kunde bestätigt, keinen Gebrauch vom Widerrufsrecht gemacht zu haben, werden die Mittel ab dem 15. Tag freigegeben.