NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR BCGE TWINT
1. Allgemeines
1.1. Dienstleistung / Anwendungsbereich
Die Banque Cantonale de Genève (nachfolgend die «BCGE») ist eine Schweizer Bank mit Sitz in Genf. Die BCGE bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend die «Kunden») unter dem Namen BCGE TWINT eine mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend die «BCGE TWINT App»). Die BCGE verfügt über eine gültige Lizenz der TWINT AG für die Herausgabe der BCGE TWINT App. Die TWINT AG ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. TWINT AG betreibt das TWINT-System und vergibt die Lizenzen für die Herausgabe von TWINT-Apps und die Akzeptanz von TWINT-Apps als bargeldlosem Zahlungsmittel durch Händler sowie zwischen Privatpersonen. Neben der BCGE gibt es weitere Finanzdienstleister, die eigene TWINT-Apps herausgeben. Diese können sich im Erscheinungsbild und in der Funktionalität von der TWINT-App der BCGE unterscheiden. Die BCGE TWINT App kann vom Kunden als Zahlungsmittel in den Geschäften, an Automaten, in Online-Shops, in Apps, zwischen Privatpersonen sowie mit Händlern oder anderen Dienstleistern, die TWINT als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend die «Händler») eingesetzt werden. Darüber hinaus bietet die BCGE über ihre BCGE TWINT App Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Kundenkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile Marketing. Sie erlauben es den Kunden, Coupons, Treuekarten und weitere Angebote zu erhalten und mit der App zu verwalten, Punkte zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die BCGE TWINT App einzulösen. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter (Frauen und Männer). Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend die «NB») regeln die Benutzung sämtlicher über die BCGE TWINT App angebotenen Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen umfassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf der Website www.bcge.ch/twint und in der BCGE TWINT App selbst beschrieben sind (nachfolgend die «Dienstleistungen»). Die NB gelten als akzeptiert, sobald der Kunde sich über die BCGE TWINT App angemeldet hat, was bedingt, dass er die Vertraulichkeitserklärung sowie die vorstehenden Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden hat.
1.2. Zugang zu den Dienstleistungen von BCGE TWINT
Die Dienstleistungen können auf allen auf dem Schweizer Markt erhältlichen Smartphones, auf denen die BCGE TWINT App installiert werden kann, genutzt werden, unabhängig vom Hersteller. Eine solche Installation setzt Smartphones voraus, die mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, BLE (Bluetooth Low Energy) unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben. Alle Kunden der BCGE mit einem Mindestalter von 12 Jahren können die BCGE TWINT App nutzen. Jeder Kunde mit einem auf seinen Namen registrierten Smartphone, einem Zugang zum BCGE Mobile Netbanking und einem Konto, für das er über ein Einzelzeichnungsrecht verfügt, kann sich in der BCGE TWINT App anmelden, um die Dienstleistungen der App zu nutzen. Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Smartphone des Kunden, das als persönliches Terminal dient, sowie über eine von einem entsprechend ausgerüsteten Händler zur Verfügung gestellte Infrastruktur. Sollte keine Internetverbindung verfügbar sein, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden. Zahlungs- und Zusatzfunktionen können aufgrund regulatorischer Vorgaben oder jeglicher anderer Situation, die dies erforderlich machen könnte, durch die BCGE eingeschränkt werden.
1.3. Registrierung, persönlicher PIN-Code und Identifizierung
Während der Installation der BCGE TWINT App auf seinem Smartphone muss der Kunde die Telefonnummer des Smartphones eingeben. Diese Nummer wird aus Sicherheitsgründen überprüft. Der Kunde erhält per SMS einen einmaligen Code, der für diesen Prüfungsvorgang einzugeben ist. Danach muss der Kunde einen persönlichen PIN-Code festlegen, der nur für BCGE TWINT gilt. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Code geheim zu halten und ihn weder aufzuschreiben noch auf einem ungesicherten elektronischen Träger zu speichern. Darüber hinaus ist er verpflichtet, einen PIN-Code zu wählen, der nicht aus leicht zu erratenden Kombinationen besteht (weder Telefonnummer, noch Geburtsdatum, Nummernschild oder andere leicht zu erratende Zahlenkombination). Der PIN-Code kann, falls dies technisch angeboten wird, durch ein Fingerabdruck-Login ersetzt werden. Nach dem Login im BCGE Netbanking wird der Kunde zur Liste der Konten, über die Zahlungen per TWINT möglich sind, umgeleitet. Hat er eine Kontonummer ausgewählt (nachfolgend das «Referenzkonto») kann der Kunde BCGE TWINT für Zahlungsfunktionen über dieses Referenzkonto benützen. Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Handy-Nummer muss der Kunde der TWINT AG entweder die neue Handy-Nummer oder die Deaktivierung der TWINT App umgehend bekanntgeben.
1.4. Vertraulichkeit
Die BCGE ist an gesetzliche Geheimhaltungspflichten gebunden, darunter insbesondere das Bankgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes. Der Kunde willigt hiermit ein, dass das Bestehen einer Geschäftsbeziehung und die personenbezogenen Daten (z. B. Name, Wohnort) dem Zahlungsempfänger sowie weiteren Dritten bekannt gegeben werden können, wenn die Leistungserbringung und der Leistungsumfang dies erforderlich machen. Der Kunde akzeptiert, dass die BCGE der TWINT AG, der Betreiberin des Systems TWINT, und ihren Partnern sowie deren eventuellen entsprechend bevollmächtigten Subunternehmern sämtliche Daten übermittelt, die für den Betrieb und die reibungslose Funktion der BCGE TWINT App benötigt werden, und soweit dies für den Leistungsumfang erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere die Transaktions- und Stammdaten, aber auch Daten, die dem Kunden die Nutzung der BCGE TWINT App und gegebenenfalls der Mehrwertdienstleistungen (siehe Vertraulichkeitserklärung und insbesondere den Abschnitt «Datenschutz») ermöglichen. Die Inhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z. B. Saldo- und Transaktionsdaten) sind grundsätzlich geheim. Der Kunde erklärt sich allerdings damit einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der BCGE und ihrer mit der Dienstleistung BCGE TWINT im Zusammenhang stehenden Vertragspartner, insbesondere in folgenden Fällen aufgehoben werden kann: Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten, Inkasso von Forderungen und/oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
1.5. Hilfe
Die BCGE stellt den Kunden im Sinne eines technischen Supports für die BCGE TWINT App unter der Nummer 058 211 21 00 oder über die sichere E-Mail-Plattform im Netbanking Unterstützung bereit. Für die Erbringung dieses Supports kann die BCGE auch auf ordnungsgemäss beauftragte Dritte zurückgreifen, die für den technischen Support Zugriff auf relevante Daten erhalten können.
1.6. Sorgfaltspflichten des Kunden
Während der Nutzung der BCGE TWINT App hat der Kunde insbesondere folgende Sorgfaltspflichten zu beachten: Der Kunde hat sein Smartphone vor unbefugter Benutzung oder unerlaubter Manipulation zu schützen (z. B. mittels Sperrung des Gerätes bzw. des Displays). Der Code für die Nutzung der BCGE TWINT App, insbesondere zum Starten der App, sowie zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes zur Sperrung des Geräts bzw. des Displays sind geheim zu halten und dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. Der gewählte Zugangscode darf nicht aus leicht zu erratenden Kombinationen (Telefonnummer, Geburtsdatum usw.) bestehen. lm Schadensfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Mit der Installation der BCGE TWINT App auf seinem Smartphone und der folgenden Aktivierung bestätigt der Kunde, der rechtmässige Nutzer und Verfügungsberechtigte der Handynummer zu sein. Der Kunde ist für die Nutzung seines Smartphones verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Nutzung der BCGE TWINT App auf seinem Smartphone ergeben. Wenn der Kunde die Funktion «Bild» oder «Nachrichten» auf seinem Smartphone benutzt, verpflichtet er sich dazu, dass der jeweilige Inhalt mit der schweizerischen Gesetzgebung konform ist. Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Sperrung des Geräts bzw. Displays haben, muss der Kunde dies unverzüglich ändern. Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die BCGE umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der BCGE TWINT App erfolgen kann. Der Kunde hat vor jeder Ausführung einer Zahlung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. Ein Jailbreak (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Smartphone zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Apps), die Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphones) sowie die Installation von unerlaubten Apps sind verboten, da das Smartphone dadurch für Viren und Malware anfälliger wird. Der Kunde hat die ausgeführten Zahlungen zu prüfen. Sollte der Kunde Unstimmigkeiten feststellen, hat er diese der BCGE unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Falls ein Beschwerdeformular einzureichen ist, muss dieses der BCGE vom Kunden vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Belegen spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt des Konto- oder Kreditkartenauszugs für den betreffenden Abrechnungszeitraum zugestellt werden.
1.7. Missbräuche
Die BCGE kann den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung (z. B. eine rein private und nicht-kommerzielle Nutzung) anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen und den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die BCGE kann gegebenenfalls für sich selbst Schadenersatz oder die Freistellung von begründeten Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss.
1.8. Haftungsausschluss
Die BCGE ist bemüht, eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der BCGE TWINT App zu gewährleisten. Obwohl sie alles in ihrer Macht Stehende tut, um den Betrieb von BCGE TWINT zu ermöglichen, kann die BCGE die Funktion und die Nutzung des Systems nicht gewährleisten. Die Internetverbindung und die fehlerlose Datenübermittlung und/oder die Verfügbarkeit der maximalen Bandbreite können beim heutigen Stand der Technik nicht garantiert werden. So kann die BCGE insbesondere nicht die Gewähr dafür übernehmen, dass BCGE TWINT auf dem Smartphone des Kunden oder mit dessen Netzbetreiber (Provider) perfekt funktioniert. Die BCGE schliesst sämtliche Gewährleistung oder Haftung in Bezug auf die Aktualität, die Genauigkeit, den Inhalt der Bilder oder der Nachrichten sowie der Vollständigkeit der auf das Smartphone übermittelten Daten aus. Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache des Kunden. Die BCGE übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, die sich auf die Dienstleistungen der Netzbetreiber (Provider) auswirken und lehnt soweit gesetzlich zulässig auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der BCGE für Schäden, die dem Kunden oder seinem Smartphone insbesondere durch Übermittlungsfehler, Routingfehler, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund technischer Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder bei fehlender Internetverbindung, bei rechtswidrigen Eingriffen in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, bei Überlastung des Netzes, mutwilliger Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrüchen oder sonstigen Unzulänglichkeiten entstehen, ausgeschlossen. Die BCGE behält sich insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten vor, den Zugang zur BCGE TWINT App und/oder zu den darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen. Solange die BCGE die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstandenen Schaden. Jede Person, die sich mittels der vorgeschriebenen Legitimationsmittel identifiziert hat, wird von der BCGE als bevollmächtigt angesehen, selbst wenn es sich dabei nicht um die tatsächlich berechtigte Person handelt. Der BCGE-TWINT-Kunde trägt die Risiken eines Missbrauchs der Identifikationsmittel vorbehaltlich dessen, dass die BCGE vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei einer Vertragsverletzung durch die BCGE haftet diese für die erwiesenen, vom Kunden getragenen direkten Schäden, es sei denn, sie kann den Nachweis dafür erbringen, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung der BCGE für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung der BCGE für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Die BCGE haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der BCGE TWINT App.
1.9 Änderungen der Dienstleistungen
Die BCGE kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Desgleichen kann die BCGE den Betrieb der BCGE TWINT App oder den Zugang des Kunden zur BCGE TWINT App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen bzw. die Verfügbarkeit aus technischen oder rechtlichen Gründen, aufgrund regulatorischer Anforderungen oder auch auf behördliche Anordnung einschränken.
1.10 Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und ortsgebundene rechtliche Restriktionen für die Nutzung
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. Die Benutzung der Dienstleistungen im Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion der BCGE TWINT App ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und kann im Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, die die BCGE dazu verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, der BCGE auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die die BCGE benötigt, um den gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.
1.11 Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der BCGE TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der BCGE oder den von ihr rechtmässig beigezogenen Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und erleidet die BCGE hieraus einen Schaden, so hat der Kunde die BCGE schadlos zu halten.
1.12 Änderung der Dienstleistungen und Sperrung des Zugangs
Die BGCE kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Die BCGE kann zudem den Betrieb der BCGE TWINT App oder den Zugang des Kunden zur BCGE TWINT App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen (z. B. wenn der Kunde keine gültige Handy-Nummer oder eine nicht registrierte SIM-Karte verwendet) bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen (z. B. aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen) die Verfügbarkeit einschränken.
2. Zahlungsfunktion
2.1 Angabe eines Bankkontos
Bei der Registrierung muss der Kunde in der BCGE TWINT App die Bankkontonummer angeben, die er für die Zahlung verwenden möchte (nachfolgend das «Referenzkonto»). Die Gutschriften und Belastungen von Fremdwährungsbeträgen erfolgen in Schweizer Franken, auch wenn das Referenzkonto bzw. die Referenzkonten in fremder Währung lautet/lauten.
2.2 Limiten
Für Zahlungen an andere TWINT-Nutzer (nachfolgend «P2P-Zahlung») oder an einen Händler bzw. Online-Händler (nachfolgend «P2M-Zahlung»), bestehen für den Kunden bei der Verwendung von BCGE TWINT Zahlungslimiten. Nach der Registrierung muss sich der Kunde innerhalb von 5 Tagen anhand eines per E-Mail oder im BCGE Netbanking in den E-Dokumenten empfangenen QR-Codes authentifizieren. Vor der Authentifizierung beträgt die Standardlimite CHF 50 pro Transaktion bei einer Gesamtlimite von CHF 200. Sobald der QR-Code gescannt wurde, wird die Standardlimite für die Überweisung und für den Empfang von Geldmitteln im Rahmen von P2P-Transaktionen auf CHF 1000 pro Transaktion, CHF 2000 pro Tag und CHF 4000 pro Monat festgelegt. Die Standardlimite für P2M-Transaktionen wird auf CHF 2000 pro Transaktion, CHF 5000 pro Tag und CHF 5000 pro Monat festgelegt. Diese Limiten können aus regulatorischen und Sicherheitsgründen von der BCGE reduziert werden. Der Kunde kann nur Zahlungen mit BCGE TWINT ausführen, solange sein Referenzkonto einen ausreichenden Saldo aufweist und die tägliche oder monatliche Limite für dieses Konto nicht überschritten wurde.
2.3 Zahlen mit der BCGE TWINT App
Möchte der Kunde mit der BCGE TWINT App am Kassenterminal (dem «Point of Sale», nachfolgend «POS») eines Händlers oder durch Hinzufügen der Zahlungsmöglichkeit per TWINT eine digitale Zahlung auslösen, stellt das TWINT-System eine Verbindung zwischen der BCGE TWINT App des Kunden und dem betreffenden Händler her. Der Kunde kann dann mit seinem Smartphone bei vorhandenem Guthaben auf dem BCGE-TWINT-Referenzkonto an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen bargeldlos bezahlen. Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen dem POS und der BCGE TWINT App unterscheidet sich nach Art des POS: - Ladenkasse: mittels TWINT-Terminal (technische Einrichtung am POS, die den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Smartphone des Kunden und dem POS ermöglicht); - Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes; - Internet: Eingabe eines im Online-Shop angezeigten Codes, Scannen eines QR-Codes; - Automatische Generierung einer vorgängig bewilligten wiederkehrenden Zahlung durch den Kunden in BCGE TWINT. Dies trifft z. B. auf einen in einem Online-Shop registrierten Kunden zu, für den eine automatische bzw. eine wiederkehrende Zahlung über BCGE TWINT eingerichtet wurde; - In einer App: mittels automatischem Verbindungsaufbau auf Veranlassung des Kunden; - An Automaten: wie etwa an der Ladenkasse oder im Internet. Der POS meldet dem TWINT-System, welcher Betrag belastet werden soll. Daraufhin sendet das TWINT-System eine Zahlungsaufforderung an die BCGE TWINT App des Kunden. Der Kunde kann in den Einstellungen der BCGE TWINT App frei wählen, ab welchem Betrag eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Kunden (Bestätigung durch «OK») erfolgen soll. Die Zahlung darf den vom Kunden definierten Betrag nicht übersteigen. Der Kunde kann den vorgeschlagenen und entsprechend in der BCGE TWINT App gespeicherten Betrag anpassen. Nachdem der Kunde die Zahlung autorisiert hat, wird der validierte Betrag direkt von dem in der BCGE TWINT App hinterlegten Referenzkonto abgebucht. Bei Zahlungen über die App eines Händlers (nachfolgend «Hinzufügen einer Zahlungsmöglichkeit per TWINT») ist dies jedoch nicht möglich, da der Kunde diese pauschal (d. h. unabhängig von der Höhe des Betrages) autorisiert. In diesem Fall erfolgt die Zahlung automatisch gemäss dem Verfahren, das der Händler in seiner Anwendung definiert hat. Nachdem der Kunde die Zahlung autorisiert hat, wird der validierte Betrag direkt von dem in der BCGE TWINT App hinterlegten Referenzkonto abgebucht. In dem von der TWINT AG betriebenen TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs sowie der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, erfasst. Das TWINT-System erstellt eine Gutschrift zugunsten des Händlers und der Betrag wird auf das Konto des Händlers überwiesen. Die in den Einstellungen der BCGE TWINT App eingegebenen Limiten können jederzeit vom Kunden in der App geändert werden. Das «Hinzufügen einer Zahlungsmöglichkeit per TWINT» für einen bestimmten Händler erfolgt über einen in der App des Händlers vorgesehenen Aktivierungsprozess. Mit dieser Aktivierung ermächtigt der Kunde den Händler, das in seiner BCGE TWINT App hiterlegte Referenzkonto zu belasten, ohne dass der Kunde jede Zahlung in der BCGE TWINT App ausdrücklich bestätigen muss. Der Kunde kann diese Ermächtigung zugunsten des Händlers in seiner BCGE TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen können vom Kunden jederzeit erneuert werden, jedoch nur in der App des Händlers. Bei P2P-Zahlungen kann für das Auffinden eines anderen Kunden auch dessen Handynummer verwendet werden. Unter der Voraussetzung der entsprechenden Freigabe des Zugriffs durch den Kunden, kann die BCGE für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Smartphone des Zahlenden zugreifen. Die Transaktion wird ausschliesslich auf der Basis der Telefonnummer ausgeführt. Es erfolgt kein Abgleich mit anderen vom Auftraggeber vor der Ausführung übermittelten Daten. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit seiner Zahlungsdaten verantwortlich, insbesondere für die Telefonnummer des Zahlungsempfängers.
2.4 Ausführung von Zahlungen
Der Kunde erkennt sämtliche von seinem Smartphone aus mit der BCGE TWINT App auf seinem Referenzkonto getätigten und in der App als Zahlung verzeichneten Zahlungen für Warenkäufe und Dienstleistungen an. Jeglicher über das TWINT-System erteilte Zahlungsauftrag wird unmittelbar vom Referenzkonto des Kunden abgebucht, ohne dass eine Stornierung oder Rückzahlung des Betrags des Zahlungsauftrags möglich ist, vorbehaltlich Artikel 1.6. Die BCGE ist nicht verpflichtet, Transaktionen auszuführen oder zu verarbeiten, die gegen das geltende Recht, die Vorschriften der zuständigen Behörden oder die internen und externen für die BCGE geltenden Regeln (z. B. Geldwäschereibestimmungen) verstossen oder Ruf schädigend sein könnten. Die BCGE kann nicht für eventuelle verspätete Ausführungen von BCGE-TWINT-Diensten verantwortlich gemacht werden, die auf erforderliche Abklärungen zurückzuführen sind. Wird die Zahlung durch eine andere am Transfer involvierte Partei, insbesondere durch den Händler oder das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers, abgelehnt, wird die BCGE den zurückerhaltenen Betrag demselben Referenzkonto gutschreiben. Die dabei eventuell anfallenden Unkosten hat der Kunde zu tragen. Kann dem Referenzkonto des Kunden kein Betrag gutgeschrieben werden (z. B. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, Vorschriften der zuständigen Behörden, Kontoauflösung), steht es der BCGE frei, die BCGE TWINT App des Kunden löschen. Der Kunde wird in jedem Fall alles daran setzen, die Situation zu regeln, gegebenenfalls gemeinsam mit der BCGE. Wird das Gutschriftskonto nicht von der BCGE verwaltet, hat diese keinen Einfluss auf den Zeitpunkt, an dem ein überwiesener Betrag tatsächlich auf dem entsprechenden Bankkonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird. Da andere Finanzdienstleister ihre eigenen TWINT-Apps anbieten, ist die BCGE dazu ermächtigt, Daten zum Kundenprofil an andere Herausgeber von TWINT weitergeben. Bei P2P-Zahlungen müssen beide Parteien eine TWINT-App installiert haben, damit der Zahlungsvorgang abgeschlossen werden kann. Wenn der BCGE-TWINT-Kunde einen Zahlungsauftrag an einen Zahlungsempfänger versendet, der noch nicht im TWINT-System registriert ist, wird Letzterer durch den Kunden per SMS entsprechend benachrichtigt und zur Installation der App aufgefordert, wenn er die Zahlung über das TWINT-System erhalten möchte. Der Betrag wird dann vier Tage lang von der BCGE auf dem Referenzkonto bereitgehalten. Meldet sich der Zahlungsempfänger innerhalb dieses Zeitraums bei TWINT an, wird der Betrag gemäss dem üblichen Verfahren an diesen Zahlungsempfänger überwiesen. Meldet sich der Zahlungsempfänger innerhalb dieses Zeitraums nicht an, wird der bereitgehaltene Betrag annulliert und die BCGE löscht die auf dem Referenzkonto des Kunden erfolgte Vormerkung und der verfügbare Kontostand wird entsprechend aktualisiert. Solange der Zahlungsempfänger sich nicht beim TWINT-Service angemeldet hat, kann der BCGE-TWINT-Kunde seinen Zahlungsauftrag widerrufen. In diesem Fall löscht die BCGE die Vormerkung auf dem Konto des BCGE–TWINT-Kunden, und der verfügbare Kontostand wird entsprechend aktualisiert. Mit der Nutzung der Funktion «Bild» oder «Nachrichten» bei Transaktionen über das TWINT-System verpflichtet sich der BCGE-TWINT-Kunde, das diesbezüglich geltende schweizerische Recht einzuhalten. Ansonsten kann die BCGE den Zugang zu BCGE TWINT gemäss Artikel 2.6. sperren. Sollte der Kunde eine Belastung für eine nicht erfolgte Zahlung anfechten wollen, muss er sich unter Einhaltung einer dreissigtägigen Frist an die BCGE wenden. In allen anderen Fällen, insbesondere für nicht gelieferte Waren und Dienstleistungen, wendet sich der Kunde in erster Linie an den entsprechenden Händler, um die Situation zu klären und gegebenenfalls Belege für eine aus seiner Sicht als ungerechtfertigt angesehene Weigerung des Händlers, den Betrag zurückzuzahlen, zu erhalten. Nach Klärung der Umstände und falls der Kunde der Meinung ist, vom Händler geschädigt worden zu sein, wendet er sich mittels einer Beschwerde per E-Mail an die BCGE. Er muss gegebenenfalls Belege vorlegen, die es der BCGE ermöglichen, bei der TWINT AG den Beschwerdeprozess einzuleiten.
2.5 Einnahmen durch den Händlern in Rechnung gestellte Gebühren
Bei Transaktionen in einem Geschäft zahlt der betroffene Händler Gebühren an die Gesellschaft, die ihm die Annahme von TWINT-Zahlungen ermöglicht, und mit der er für diese Dienstleistung einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat (wie z. B. SIX Payment Services AG). Nutzt der Händler zudem Mehrwertdienste (siehe auch Kapitel 3) zahlt der Händler auch Gebühren an die TWINT AG. Ein Teil der verschiedenen vom Händler gezahlten Gebühren können an die BCGE weitergeleitet werden, damit diese ihre eigenen Kosten für die Herausgabe von TWINT und die Ausführung der Transaktionen decken kann. Der Kunde ist sich dieses Verfahrens bewusst, erklärt sich damit einverstanden und hat folglich keinen Anspruch auf diese eventuellen Erträge.
2.6 Sperrung der Zahlungsfunktion oder des Zugangs zu BCGE TWINT
Der Kunde kann bei der BCGE die Sperrung des Zugangs zur Zahlungsfunktion beantragen. Die bis zum Zeitpunkt des Sperrantrags ausgelösten Zahlungen gelten als verbucht und können nicht rückgängig gemacht werden. Wenn er möchte, kann der Kunde die Sperrung/Entsperrung seines Zugangs zu BCGE TWINT beantragen, indem er die Online-Bank bzw. seine Kundenberaterin oder seinen Kundenberater kontaktiert. Wenn der Kunde vermutet, dass ein Dritter seinen PIN-Code und sein Passwort kennt, muss er diese unverzüglich ändern und dies der BCGE über seine Kundenberaterin oder seinen Kundenberater, die Online-Bank, die gesicherte E-Mail im BCGE Netbanking oder persönlich in einer Filiale melden. Verliert der Kunde sein Smartphone, besteht die Gefahr einer unbefugten Nutzung der Dienstleistungen durch einen unberechtigten Dritten. Der Kunde muss daher bei der BCGE unverzüglich die Sperrung seines BCGE-TWINT-Kontos beantragen. Sollte der Kunde die nicht unverzüglich die Sperrung beantragen, trägt er bei einer missbräuchlichen Nutzung seines BCGE-TWINT-Kontos sämtliche Folgen. Die BCGE kann insbesondere den Zugang zu BCGE TWINT sperren, wenn begründete Anzeichen für eine missbräuchliche Nutzung der in der BCGE TWINT App verfügbaren Funktion «Bild» oder «Nachrichten» vorliegen. Die BCGE kann den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung sowie zur Einhaltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen anhalten. Die BCGE kann darauf verzichten, die Funktion «Bild» oder «Nachricht» zur Verfügung zu stellen, oder den Zugriff auf die BCGE TWINT App blockieren.
2.7 Gebühren
Die Installation von BCGE TWINT und die Nutzung der Dienstleistungen sind für den Kunden kostenlos. Der Empfang von Zahlungseingängen von anderen Personen ist kostenlos, soweit dies nicht im Rahmen einer kommerziellen Tätigkeit des Zahlungsempfängers geschieht. Die BCGE behält sich das Recht vor, Gebühren in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Gebührenbelastung wird der Kunde vor der Nutzung der gebührenpflichtigen Ladeoption in BCGE TWINT transparent und direkt darüber informiert. Die Einführung und Änderung von Gebühren werden dem Kunden in der BCGE TWINT App oder über ein anderes zwischen der BCGE und dem Kunden zugelassenes Kommunikationsmittel bekannt gegeben. Die Anpassung bzw. Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde den Vertrag nicht vor Inkrafttreten der Änderung kündigt oder die BCGE TWINT App löscht.
2.8 Transaktionsinformationen
Im TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs sowie das Kassenterminal (POS), an der die Zahlung getätigt wurde, erfasst. Die getätigten Transaktionen sind in BCGE TWINT bis maximal 180 Tage sichtbar.
3. Mehrwertdienste (nachfolgend «MWD»)
3.1 «Mobile Marketing»-Angebote
3.1.1 Ausspielung von Angeboten
Die BCGE kann dem Kunden Coupons, Treuekarten und weitere Angebote (nachfolgend «Angebote») in die BCGE TWINT App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. Hierbei werden folgende Angebotsarten unterschieden: - Angebote der BCGE oder des BCGE-TWINT-Systems in eigener Sache (nachfolgend «Angebote des Herausgebers») - Angebote der BCGE gemeinsam mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Mehrwertangebote des Herausgebers») - Angebote eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Angebote») Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Angeboten oder Mehrwertangeboten des Herausgebers setzen kein «Opt-in» des Kunden voraus. Diese Angebote können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden. Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Angeboten von Drittanbietern setzen voraus, dass der Kunde in der BCGE TWINT App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt («Opt-in») und die Ausspielung von Angeboten dieser Art durch Dritte ausdrücklich akzeptiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der BCGE TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass dem Kunden keine Angebote von Drittanbietern mehr ausgespielt werden und sämtliche damit allfällig verbundenen aktivierten Vergünstigungen und Vorteile verloren gehen. Die vom Nutzer gesammelten Treuepunkte und andere Vorteile sowie ausstehende Gutscheine werden damit hinfällig.
3.1.2 Geltungsdauer von Angeboten
Die Angebote sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Smartphones in der BCGE TWINT App des Kunden angezeigt werden. In den meisten Fällen werden Angebote bei der Bezahlung durch den Kunden mit der BCGE TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde etwas machen muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Kunde dem Händler in der BCGE TWINT App ein Angebot vorzeigen oder es selbst an einem Terminal oder in einem Web- oder Mobileshop eingeben muss. Dies ist in dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt. Es gibt Angebote, die der Kunde vorgängig in der BCGE TWINT App aktivieren muss, bevor sie eingelöst werden können. Darauf wird in den betreffenden Angeboten hingewiesen. Bereits aktivierte Angebote können von der BCGE oder dem Herausgeber des Angebots deaktiviert werden, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen eingelöst wurden. Die Aktivierung eines Angebots resp. der Erhalt eines Angebots, das ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht immer zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist in dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt. Bei der Einlösung eines Rabattangebots wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash-Back-Guthabens zurückerstattet. Die TWINT AG ist berechtigt, die Auszahlung des Cash-Back-Guthabens zu verzögern, bis das Cash-Back-Guthaben CHF 10 oder mehr beträgt. Der Kunde wird in der BCGE TWINT App über den aktuellen Stand seines Cash-Back-Guthabens informiert.
3.1.3 Teilen von Angeboten
Die BCGE kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Angebote an andere Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.
3.2 Sichtkarten des Kunden
Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten») in der BCGE TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der BCGE TWINT App entfernt werden. Die BCGE kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der BCGE TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder sie generell nicht mehr für die Hinterlegung in der BCGE TWINT App zur Verfügung steht. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von Angeboten direkt in die BCGE TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält diese Angebote nur dann, wenn er vorgängig per «Opt-in» der Ausspielung von Angeboten eines Dritten zugestimmt hat (siehe Ziffer 3.1.1.).
3.3 Funktion «Später bezahlen»
Bestimmte Kunden können die Funktion «Später bezahlen» nutzen. Diese Zahlungslösung wird von einem Drittanbieter, der SWISSBILLING SA, angeboten. Folglich gelten für die Nutzung der Funktion «Später bezahlen» durch den Kunden die separaten Vertragsbedingungen dieses Anbieters. Die BCGE ist nicht an der Erbringung dieser Dienstleistung beteiligt, behält sich jedoch das Recht vor, diese ganz oder teilweise einzuschränken, insbesondere falls das Guthaben auf dem Referenzkonto des Kunden nicht ausreicht, um die Zahlung zugunsten von SWISSBILLING SA auszuführen oder falls die für dieses Konto geltende Tages- oder Monatslimite überschritten wird.
Die BCGE lehnt jegliche Haftung in Bezug auf diese Funktion ab. Bei Beanstandungen oder Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahmeberechtigung an diesem Angebot oder mit Kreditentscheidungen hat sich der Kunde direkt an SWISSBILLING SA zu wenden.
3.4 Weitere Mehrwertleistungen
Neben Angeboten und Sichtkarten kann die BCGE jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der BCGE TWINT App anbieten.
3.5 Haftung für Mehrwertleistungen
Für die Inhalte, Bereitstellung und Meldungen von Drittanbieter-Angeboten, Sichtkarten oder allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der BCGE TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die BCGE hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der von diesen Drittanbietern angebotenen Leistungen. Die BCGE haftet nicht für Angebote, die bei Drittanbietern nicht eingelöst werden können bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie z. B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte. Die BCGE und die TWINT AG sind bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der BCGE TWINT App zur Verfügung zu stellen. Weder die BCGE noch die TWINT AG können dies aber zu jeder Zeit gewährleisten lm Falle eines Unterbruchs kann es insbesondere vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Solange die BCGE und die TWINT AG die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnehmen, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.
4. Datenschutz
4.1 Geltungsbereich
Datenschutz und Datensicherheit haben für die BCGE und ihre Partner einen hohen Stellenwert. Im vorliegenden Abschnitt «Datenschutz» wird der Kunde über die Datenbearbeitung und die Datenflüsse bei Verwendung der BCGE TWINT App zur Bezahlung von Händlern oder sonstigen Privatpersonen sowie bei der Nutzung der Mehrwertleistungen informiert. Im Rahmen der BCGE TWINT App arbeitet die BCGE insbesondere mit der Firma TWINT AG mit Sitz in Zürich (nachfolgend «TWINT AG»), mit der Swisscom AG (nachfolgend «Swisscom») mit Sitz in Ittigen sowie mit der SIX Payment Services AG (nachfolgend «SIX») mit Sitz in Zürich zusammen. TWINT AG ist als Betreiberin des TWINT-Systems verantwortlich für die über BCGE TWINT erfolgende Abwicklung von Zahlungen und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Angebote und Sichtkarten (siehe Abschnitt «Mehrwertleistungen»). Swisscom entwickelt und stellt der BCGE die BCGE TWINT App sowie die Schnittstellen zu TWINT AG und SIX zur Verfügung, die für die reibungslose Funktion der BCGE TWINT App erforderlich sind. Zu diesem Zweck hat die BCGE mit TWINT AG, Swisscom und SIX für die Bereitstellung und den Betrieb der BCGE TWINT App verschiedene Verträge geschlossen, deren Inhalt ebenfalls für die allfälligen rechtmässig beigezogenen Subunternehmer gilt. Die BCGE und ihre Beauftragten sowie deren eventuellen Subunternehmer unterstehen hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen sowie der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und seiner Ausführungsverordnung (VDSG). Als personenbezogene Daten eines Bankkunden gelten insbesondere Name, Wohnort, Nationalität, Geburtsdatum, die Bankverbindung samt Nummer des Belastungs- bzw. Gutschriftskontos. Die BCGE trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung für die datenschutzkonforme Sammlung und Verwertung von Daten durch die TWINT AG und ihre sonstigen Partner sowie deren rechtmässig beigezogenen Subunternehmer gemäss den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), wie im Abschnitt «Datenschutz» ausgeführt. Die BCGE bietet Mehrwertleistungen über die BCGE TWINT App an. So kann die BCGE dem Kunden Coupons, Treuekarten und weitere Mehrwertleistungen (nachfolgend «MWD») in die App BCGE TWINT ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. Die BCGE kann eigene MWD, gemeinsame MWD mit Dritten oder MWD nur von Drittanbietern anbieten. Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Nutzung von Drittanbieter-MWD setzen voraus, dass der Kunde in der BCGE TWINT App per «Opt-in» seine explizite Zustimmung hierzu erteilt und damit ausdrücklich den Erhalt dieser Drittangebote und die Weitergabe bestimmter personenbezogener Daten zur Nutzung dieser Drittanbieter-MWD akzeptiert. Der Kunde kann seine Zustimmung zum Erhalt von Drittanbieter-MWD jederzeit per «Opt-out» zurückziehen. Der Kunde ist sich bewusst und stimmt mit seiner Registrierung in der BCGE TWINT App zu, dass die Umstände der Geschäftsbeziehung und die Stammdaten (z. B. Name, Vorname, Wohnsitz, Alter, Geschlecht usw.) von der BCGE an die TWINT AG und/oder ihre anderen Partner weitergegeben werden können, sofern dies zur Erbringung der Dienstleistung BCGE TWINT und von Dritten angebotenen MWD erforderlich ist. Im Übrigen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten sonstigen Dritten mitgeteilt werden können, sofern es darum geht, die berechtigten Interessen der BCGE und ihrer Partner zu wahren, wie z. B. im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht, des Inkassos von Forderungen oder gerichtlicher Auseinandersetzungen. In der Datenschutzerklärung und den vorliegenden Nutzungsbedingungen wird der Kunde umfassend über die Sammlung, Bearbeitung, Übermittlung und Nutzung seiner Daten bei der Installation und Nutzung der BCGE TWINT App informiert und er akzeptiert hiermit dieses Verfahren.
4.2 Rückgriff auf Dritte
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die BCGE und die TWINT AG zur Erbringung ihrer Leistungen entsprechend bevollmächtigte Dritte (z. B. Payment Service Provider) beiziehen dürfen und dass dabei ausschliesslich die für die Ausführung ihres jeweiligen Mandats notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden weitergegeben werden können. Die BCGE und die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle dieser Dienstleister verpflichtet. Beigezogene Dritte dürfen die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der BCGE und der TWINT AG verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken ist Dritten untersagt. Die BCGE trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung, dass die Daten entsprechend den in der Schweiz geltenden Gesetzen und Bestimmungen bearbeitet werden.
4.3 Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der BCGE TWINT App und damit verbundener Leistungen
Bei seiner Registrierung muss der Kunde gemäss Artikel 2.1. sein Referenzkonto auswählen. Damit die TWINT AG und die anderen Partner der BCGE die Zahlungen des Kunden verarbeiten und im Fall eines «Opt-in» des Kunden Mehrwertleistungen von Drittanbietern bereitstellen können, müssen personenbezogene Daten des Kunden nach der Registrierung in der BCGE TWINT App auch im TWINT-System erfasst werden. Zu diesem Zweck übermittelt die BCGE der TWINT AG und ihren anderen Partnern die nachfolgenden personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Wohnort, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht und Handynummer.
4.4 Bei Zahlungen mit der BCGE TWINT App übermittelte Informationen
Wenn der Kunde bei einem POS eines Händlers eine Zahlung über die BCGE TWINT App ausführt, wird zwischen der BCGE TWINT App des Kunden und dem entsprechenden Händler eine Verbindung hergestellt. Die TWINT AG erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übermittlung erfolgt im Sinne von Ziffer 4.7. Auch die BCGE erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs. Die BCGE und die TWINT AG geben ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine personenbezogenen Daten an den involvierten Händler und/oder an Dritte weiter, es sei denn, die Weitergabe erfolgt im Sinne der Ziffern 4.5 oder 4.6.
4.5. Hinterlegung von Sichtkarten
Der Kunde hat die Möglichkeit, physische und rein digitale Sichtkarten verschiedener Händler direkt in der BCGE TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Beabsichtigt er dies, muss er die nötigen Einstellungen und Eingaben vornehmen. Mit der Hinterlegung oder Aktivierung seiner Sichtkarte in der BCGE TWINT App gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung seiner Sichtkarte. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der BCGE TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Sichtkarten-Herausgeber technisch möglich ist. Der Kunde kann die Verwendung seiner Sichtkarte in der BCGE TWINT App jederzeit deaktivieren. Der Ablauf der Zahlung erfolgt gemäss den Ziffern 2.3. und 2.4. Wenn in der BCGE TWINT App eine Sichtkarte hinterlegt ist, mit dieser App bezahlt wird und der Kunde durch den Einsatz der Sichtkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt etc.), erhält der Herausgeber der Sichtkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn der Kunde die Sichtkarte physisch vorzeigen würde. Die TWINT AG übermittelt dem Händler oder den von ohr beigezogenen Dritten die Identifikationsnummer der Sichtkarte und je nach eingesetzter Sichtkarte auch die Stammdaten in Bezug auf die Zahlung wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Sichtkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den involvierten Händler richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Händler resp. dem Kunden und dem vom Händler beigezogenen Dritten.
4.6 Einlösung von Mobile-Marketing-Angeboten
Um die automatische Einlösung von Angeboten mit Rabatten oder geldwerten Vorteilen zu ermöglichen, müssen zwischen dem TWINT-System und dem Händler Daten ausgetauscht werden. Welche Daten übermittelt werden, hängt davon ab, in welchem System das Angebot eingelöst und vom Rabatt bzw. dem geldwerten Vorteil. Bei der Nutzung der Angebote im System des Händlers übergibt die TWINT AG dem Händler die Identifikationsnummer des Angebots. Der Händler berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwerten Vorteil für den Kunden. Der Händler erhält hierbei die gleichen Informationen, wie wenn der Kunde die Identifikationsnummer des Angebotes z. B. in Form eines Strichcodes vorlegen würde. Bei der Nutzung der Angebote über das TWINT-System werden der Rabatt oder andere Vorteile im TWINT-System berechnet und dem Händler übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z. B. Abzug eines Rabatts). Ob der Händler weitere Daten an die TWINT AG übermittelt (z. B. Informationen zur Nutzung der Angebote, die vorgängig vom TWINT-System an die Händler übermittelt wurden, oder Details zum Warenkorbs während eines Einkaufs, auf deren Grundlage Angebote im TWINT-System genutzt werden können), richtet sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Kunden. Der Händler ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.
4.7 Sammlung und Nutzung von Daten zur Verbesserung der BCGE TWINT App
Die TWINT AG sammelt und nutzt Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT-Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die BCGE TWINT App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z. B. Empfang von BLE-Signalen, Geolokalisierung etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen der Nutzung der BCGE TWINT App anfallen. TWINT AG verwendet diese personenbezogenen Daten ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service und gibt sie nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der BCGE TWINT App an Händler weiter.
4.8 Personalisierte Angebote Dritter
Der Kunde kann sich gegenüber der BCGE per «Opt-in» ausdrücklich damit einverstanden erklären, in der BCGE TWINT App Angebote von Dritten zu erhalten, diese zu aktivieren und zu verwenden (siehe auch Ziffer 3.1.1.). Mit dem «Opt-in» erklärt sich der Kunde auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die TWINT AG diese Daten für personalisierte Angebote Dritter sammeln, auswerten und weiter verwenden kann. Diese Zustimmung kann der Kunde auf Nachfrage während der Installation der BCGE TWINT App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Änderung der Einstellungen in der BCGE TWINT App geben («Opt-in») oder auch widerrufen («Opt-out»). Die Zustimmung des Kunden ermöglicht es der BCGE, dem Kunden Angebote zuzustellen, die auf seine persönlichen Interessen zugeschnitten sind. Der Kunde ist sich bewusst, dass Angebote Dritter nur nach einem «Opt-in» in der BCGE TWINT App angezeigt und eingelöst werden können. Selbst im Falle eines «Opt-in» des Kunden geben die BCGE und die TWINT AG keine personenbezogenen Daten des Kunden an involvierte Händler und/oder Dritte weiter, es sei denn, der Kunde hat einer solchen Weitergabe in der BCGE TWINT App ausdrücklich zugestimmt (siehe auch Ziffer 4.5.). Die von der Zahlung über die BCGE TWINT App betroffenen Händler haben lediglich Zugriff auf anonymisierte Daten.
4.9 Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten
Die für die Registrierung in der BCGE TWINT App erforderlichen Daten werden von der TWINT AG nach der Löschung der App grundsätzlich 12 Monate lang aufbewahrt. Die anderen auf der BCGE TWINT App registrierten personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht bzw. anonymisiert, wenn sie zur Erbringung der Dienstleistungen nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 4 Jahre nach deren Speicherung bzw. nach der gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsdauer. Wird die BCGE TWINT App zwei Jahre lang nicht genutzt, gehen die BCGE oder die TWINT AG davon aus, dass der Kunde die BCGE TWINT App gelöscht hat. In diesem Fall werden die in der BCGE TWINT App oder bei der TWINT AG gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden ebenfalls gelöscht bzw. anonymisiert. Verzichtet der Kunde nachträglich auf personalisierte Angebote (Opt-out), werden 6 Monate nach dem Opt-out alle aktivierten Coupons, Treuekarten und sonstigen im TWINT-System aktivierten Angebote unwiderruflich gelöscht bzw. anonymisiert. Der Kunde kann danach nicht mehr über die BCGE TWINT App von den damit allfällig verbundenen Vorteilen und Vergünstigungen profitieren. Dies gilt allerdings vorbehaltlich der längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die von der BCGE und der TWINT AG einzuhalten sind.
4.10. Auskunfts- und Informationsrecht
Bei Fragen zur Bearbeitung der personenbezogenen Daten kann der Kunde die BCGE telefonisch unter der Nummer 058 211 21 00 oder über die Website www.bcge.ch/twint kontaktieren.
5. Aussetzung und Kündigung der BCGE TWINT App
Der Kunde kann die BCGE TWINT App mit der zu diesem Zweck auf seinem Smartphone vorgesehenen Funktion jederzeit Iöschen. Bei Löschung der BCGE TWINT App werden sämtliche laufenden Treueprogramme beendet sowie alle aktivierten Angebote annulliert und sind damit verloren. Die BCGE kann nach freiem Ermessen und mit sofortiger Wirkung die Nutzung der BCGE TWINT App aussetzen. Dies gilt namentlich im Fall des Verdachts der missbräuchlichen Nutzung oder aufgrund jeglichen anderen gegen gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen verstossenden Verhaltens, das die reibungslose Funktion der BCGE TWINT App gefährdet. Wird die BCGE TWINT App zwei Jahre lang nicht genutzt, darf die BCGE davon ausgehen, dass der Kunde seine App gekündigt hat, und den Zugang zur BCGE TWINT App des Kunden gemäss Artikel 4.9. löschen.
6. Änderung der Nutzungsbedingungen
Die BCGE kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden vorgängig und auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er die BCGE TWINT App vor Inkrafttreten der Änderungen von seinem Smartphone Iöschen oder der BCGE gegenüber ausdrücklich erklären, auf die Nutzung der Dienstleistungen verzichten zu wollen.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorstehenden Bedingungen unterstehen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Der Erfüllungsort, der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Verfahren sowie der Betreibungsort ist der Hauptsitz der BCGE in Genf, wobei der Betreibungsort lediglich für nicht in der Schweiz ansässige Kunden gilt. Die zwingend von der geltenden schweizerischen Gesetzgebung und den von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen vorgesehenen Gerichtsstände sind vorbehalten. Die BCGE behält jedoch das Recht, Anklage am Wohnsitz des Kunden oder vor jedem anderen kompetenten Gericht zu erheben.
8. Sonstige geltende Bedingungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BCGE sowie die Nutzungsbedingungen des BCGE Netbankings und des BCGE Mobile Netbankings.