Dokumentarakkreditive

Dokumentarakkreditive

Mit dem Dokumentarakkreditiv bietet Ihnen die BCGE ein weltweit anerkanntes Zahlungs- und Kreditinstrument zur Minimierung von Risiken im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr.

Der Verkäufer erhält ein Bankinstrument, in dem die Verpflichtung der eröffnenden oder bestätigenden Bank klar festgehalten ist.
Der Käufer bezahlt nur gegen Vorlage entsprechender Dokumente, die den Versand der Ware belegen.

Das Wesentliche

Definition

Das Dokumentarakkreditiv, oder einfach nur Akkreditiv, wurde für den internationalen Handel geschaffen. Es wird zur Verringerung von import- und exportbedingten Risiken verwendet. Meistens kommt es bei Verkäufen ins Ausland zum Einsatz. Deshalb wird in der Regel auch auf einen Kaufvertrag Bezug genommen. Das Akkreditiv stellt die Bezahlung der aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Leistung sicher.
Es ist vor allem ein Zahlungsinstrument und ist für den Warenverkehr inzwischen nahezu unentbehrlich geworden. Der Käufer kommt seiner Zahlungspflicht für die bestellte Ware mithilfe des Akkreditivs und nicht durch direkte Zahlung des Kaufpreises nach. Ist der Käufer damit einverstanden, eine Akkreditivklausel in den Kaufvertrag aufzunehmen, verpflichtet er sich dazu, eine Bank mit der Eröffnung eines Akkreditivs zu beauftragen und dem Begünstigten (Verkäufer) den Verkaufspreis gegen Vorlage der entsprechenden Dokumente zu bezahlen.



Weitere Informationen

Konditionen

Für die Bearbeitung des Akkreditivs gelten die einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive der Internationalen Handelskammer in Paris. Diese Regeln werden regelmässig überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin im Einklang mit den Geschäftspraktiken stehen.
Ein Akkreditiv ist relativ teuer und wird deshalb für kleinere Transaktionen nicht empfohlen.

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