Bringen Sie Ihre 3. Säule in Schwung mit ein paar Klicks! Wir schenken Ihnen CHF 100*
*Das Angebot unterliegt bestimmten Bedingungen
Eröffnen Sie bis zum 31. Mai 2024 einen Vorsorgefondssparplan und wir schenken Ihnen CHF 100!
- Eröffnen Sie einen Vorsorgefondssparplan und ein entsprechendes Fondssparkonto
- Zahlen Sie CHF 250.– oder CHF 500.– auf Ihr neu eröffnetes Konto ein und die BCGE legt CHF 50.– bzw. CHF 100.– oben drauf
Loggen Sie sich wie gewohnt im Kundenbereich ein, klicken Sie auf der Startseite oben links auf «Unsere Produkte» und eröffnen Sie Ihren neuen Fondssparplan.
Ein Vorsorgefondssparplan für mehr Gelassenheit
- Die BCGE kümmert sich um Ihre Anlage. Sie brauchen nur noch die Wertentwicklung zu verfolgen.
- Wenn Sie einen monatlichen Dauerauftrag* von Ihrem BCGE Konto auf Ihr Vorsorgekonto Epargne 3 einrichten, können Sie regelmässig und systematisch ein Vorsorgekapital aufbauen, ohne weiter daran denken zu müssen.
- Sobald der Mindestbetrag für den Kauf eines «Synchrony LPP»-Fondsanteils (bzw. mehrerer Anteile) erreicht ist, wird das Geld automatisch angelegt.
Ein Vorsorgefondssparplan für eine optimale Vorbereitung
Ein Vorsorgefondssparplan eignet sich bestens für die Planung und Vorbereitung Ihres aktiven Ruhestands. Er ermöglicht es Ihnen, die Ziele, die Sie sich gesteckt haben, Schritt für Schritt zu erreichen. Aufgrund der Wertentwicklung der «Synchrony LPP»-Fonds können Sie Ihre Projekte vielleicht sogar schon früher umsetzten als geplant.
*Der zu überweisende Betrag wird anhand des gesetzlich vorgeschriebenen Maximalbetrags, der für diese Dienstleistung geltenden Bedingungen und des Anlegertyps berechnet.
Weitere Informationen zu unserem Vorsorgefondssparplan
Angebotsbedingungen
- Angebot gültig bis 31. Mai 2024, begrenzt auf die ersten 150 Neueröffnungen.
- Nicht mit anderen aktuellen Angeboten kumulierbar. Die Bedingungen gelten bei Neueröffnung eines Fondssparplans mit einer Ersteinlage von mindestens CHF 250.–.
- Beträgt die Ersteinlage auf das 3.-Säule-Konto mindestens CHF 250.– erfolgt eine zusätzliche Gutschrift von CHF 50.–. Beträgt die Ersteinlage mindestens CHF 500.– erfolgt eine zusätzliche Gutschrift von CHF 100.–. Die Ersteinlage muss vor dem 15. Juni 2024 erfolgen.
- Sind die Bedingungen erfüllt, wird der entsprechenden Betrag im Juli automatisch gutgeschrieben.
- Diese Gutschrift wird bei der Berechnung des steuerlich absetzbaren Betrags nicht berücksichtigt, d. h. sie erscheint nicht auf dem entsprechenden Formular für das Jahr 2024.
- Die Bank behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos abzulehnen.
Mit I-Switch können Sie ausserdem ganz einfach Ihre Bank wechseln. Wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten!